Sicher Schnuppern
in Oberösterreich

Schnuppern während der Unterrichtszeit

Bei der individuellen Berufsorientierung während der Unterrichtszeit handelt es sich um eine schulbezogene Veranstaltung. Die Schülerinnen und Schüler sind in gleicher Weise gem. § 175 Abs. 5 Z1 ASVG iVm § 13 b SchUG krankenversichert wie beim Unterricht im Klassenzimmer oder auf Exkursion.

Schnuppern außerhalb der Unterrichtszeit

Eine individuelle Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. nach dem täglichen Unterricht oder in den Ferien) darf an höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr erfolgen und ist nur bei Schülerinnen und Schülern im oder nach dem achten Schuljahr möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Der Versicherungsschutz ist auch hier gem. § 175 Abs. 5 Z 3 ASVG gewährleistet.

Ich bin keine Schülerin/kein Schüler – kann ich trotzdem schnuppern?

Auch wenn es sich hier nicht um berufspraktische Tage handelt, so kann dennoch über ein Volontariat der Betrieb erkundet werden. Es ist allerdings wichtig, dass der Betrieb eine entsprechende Unfallversicherung von 14 Cent pro Tag abschließt.
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